ZIEL
Das sichere Führen von Kranen und das Einhalten der Sicherheitsbestimmungen.
INHALT
Die Teilnehmer lernen
ABSCHLUSS
Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung erhalten die Teilnehmer einen Befähigungsnachweis (Führerschein). Der Teilnehmer benötigt zusätzlich eine schriftliche Beauftragung durch den Arbeitgeber.
TERMINE
Nach Vereinbarung
DAUER
1 Tag
WAS MÜSSEN SIE MITBRINGEN
Sicherheitsschuhe
WICHTIGE INFORMATION
GEBÜHREN
Die Trainingsgebühren gelten pro Seminar und pro Teilnehmer, erfolgen in EUR und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Im Preis sind Schulungsunterlagen sowie Teilnehmerzertifikate bzw. Befähigungsnachweise bei Bedienerseminaren enthalten. Die Trainingsgebühren sind sofort nach Erhalt der Rechnung, vor Veranstaltungsbeginn zu zahlen. Wenige Tage nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns eine Auftragsbestätigung mit allen erforderlichen Angaben und Informationen zu unserem Training.
ANMELDUNG
Die Anmeldung muss in schriftlicher Form erfolgen. Per Fax unter: 0 71 50 / 91 58 13 1 oder per E-Mail an: info@kappler-kransysteme.de
RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG
Der Auftraggeber kann unter Einhaltung einer Frist von mindestens zwei Wochen vor Beginn einer Veranstaltung kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Nach dieser Frist berechnen wir 50% pro gemeldeten Teilnehmer.
HAFTUNG
Für den Erfolg der Seminare ist jegliche Haftung seitens Kappler Kransysteme sowohl dem Auftraggeber als auch Dritten gegenüber ausgeschlossen. Seminarinhalte werden nach bestem Wissen und Gewissen vermittelt. Für ihr richtiges Verständnis kann jedoch keine Haftung übernommen werden.
DATENSCHUTZ
Die uns im Rahmen der Seminartätigkeit anvertrauten personenbezogenen Daten führen und verarbeiten wir unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen. Wir stellen dabei die Einhaltung der Datenschutzvorschriften sicher.
WIR EMPFEHLEN
Vor Beginn dieser Schulung sollten Sie eine Vorsorge-Untersuchung nach G25 DGUV Grundsatz "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten" durchführen lassen. Darin werden Eignung und Tauglichkeit für Fahrtätigkeiten festgestellt.